Code of Conduct des Chaostreff Dortmund e.V.
Der Chaostreff Dortmund hat sich zum Ziel gemacht, sowohl Mitgliedern als auch Besucher*innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Dafür haben wir einen Code of Conduct (Verhaltenskodex) ausgearbeitet.
Kurzfassung
Du hast das Recht, nicht belästigt zu werden.
Wir helfen dir, damit du im Chaostreff Dortmund und seinen Kommunikationskanälen sicher bist und respektiert wirst.
Als Belästigung verstehen wir unter anderem:
- Gewalt (verbal und physisch)
- Rassismus, Faschismus, Nationalismus, Sexismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit und Diskriminierungen aller Art
- Körperkontakt ohne Erlaubnis
- Misgendering und Deadnaming
- Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis
- Ungebetenes Shoulder-Surfing
- Unnötigen Lärm (Schreien, Hämmern, etc.)
- *-splaining und Backseat-Driving
- Eingriff in den privaten Bereich anderer Entitäten
Hilfe bekommst du bei Mitgliedern oder dem Vorstand. Mitglieder können sich außerdem an die Mitgliederversammlung wenden.
Erklärungen zu den einzelnen Punkten findest du in der Langfassung des Code of Conduct.
Langfassung
Präambel
Der Chaostreff Dortmund ist ein Ort des Lernens und des Austauschs. Je größer die Diversität der Community ist, desto besser kann der Chaostreff seinen Zweck erfüllen. Damit das funktioniert, halten wir einen besonnenen Umgang mit Konflikten für wichtig. Dies bedeutet für uns, dass wir grundsätzlich die Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen und ihnen eine Garantie geben, bei der Lösung von Konflikten zu helfen.
Mit diesem Code of Conduct hat sich der Chaostreff Dortmund zum Ziel gemacht, sowohl für Mitglieder als auch für Besucher*innen eine angenehme Atmosphäre zu bieten. Wir haben den Anspruch, einen belästigungs- und diskriminierungsfreien Raum zu schaffen, in dem sich Lebewesen unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung und gesellschaftlicher Stellung entfalten können.
Uns ist bewusst, dass dieses Ziel aufgrund der gesellschaftlichen Machtverhältnisse und Missstände nicht in Gänze erreicht werden kann. Des Weiteren passieren uns allen mal Fehler, die wertschätzend angesprochen werden sollten. Wir dulden jedoch keine bewusste Diskriminierung und erwarten einen reflektierten Umgang, wenn auf diskriminierendes Verhalten hingewiesen wird. Lebewesen, die dem zuwiderhandeln, können nach dem Ermessen der Anwesenden temporär von den physikalischen und virtuellen Räumlichkeiten ausgeschlossen werden.
Dieses Dokument ist kein Regelwerk, sondern soll als Richtlinie verstanden werden.
Belästigung
Belästigung kennt viele Facetten und kann sich verbal oder nonverbal zeigen. Wir führen hier nur einige Beispiele auf, um diese Vielfältigkeit zu zeigen.
Als Belästigung verstehen wir unter anderem:
Gewalt
Jede Form von Gewalt ist unzulässig. Dazu gehören körperliche, psychische und soziale Gewalt.
Gewalt kann sich vielfältig äußern. Dazu zählt:
- Androhung von Gewalt
- Selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten, beziehungsweise Anleitung zu solchem
- Einschüchterung, Beleidigung, Stalking (beginnt schon beim Sammeln von Informationen) oder Verfolgung
- unerwünschte sexuelle/sexualisierte Aufmerksamkeit (Komplimente, Anspielungen, Blicke, Gesten, Aussagen, Handlungen)
- Ausnutzen von Notlagen oder struktureller Ungleichheiten
- Androhung (i.S.v. Mobbing) von staatlicher Verfolgung durch die Weitergabe von Informationen an Behörden
- Verbale Äußerungen, die soziale Machtverhältnisse verstärken („nach unten treten“)
- Ungefragtes Veröffentlichen von persönlich überreichten Information (u.a. Zitieren aus privater Kommunikation)
- Befürwortung von oder Ermutigung zu einer der oben genannten Verhaltensweisen
Diskriminierung
Diskriminierung in jeglicher Form ist nicht zulässig. Dies bedeutet einen Missbrauch einer Machthierarchie zur Abwertung oder Unterdrückung eines anderen Menschen.
Gesellschaftliche Hierarchien äußern sich auf viele verschiedene Weisen. Dazu gehören:
- Rassismus
- Faschismus
- Nationalismus
- Sexismus
- Ableismus/Behindertenfeindlichkeit
- Antisemitismus
- Queerfeindlichkeit
Auch die Betroffenheit von einer dieser Formen der Diskriminierung berechtigt nicht dazu, wiederum Diskriminierung auszuüben.
Körperkontakt ohne Erlaubnis
Jede Form von Kontakt zwischen Körpern ohne Erlaubnis der beteiligten Personen ist nicht zulässig.
Misgendering und Deadnaming
Vorsätzliches Deadnaming und Misgendering wird nicht toleriert. Deadnaming meint das Verwenden eines abgelegten Namens oder die Offenbarung dessen. Misgendering meint das Verwenden eines falschen Pronomens oder Zuschreiben eines falschen Geschlechts.
Fotografieren und Filmen ohne Erlaubnis
Fotografieren und Filmen einer Person oder ihrer persönlichen Gegenstände ohne Erlaubnis ist unzulässig. Zu persönlichen Gegenständen gehören Geräte, insbesondere deren Bildschirme oder Sticker auf dem Gehäuse, Kleidung sowie alles Andere, das auf die Identität einer Person schließen lässt.
Ungebetenes Shoulder-Surfing
Das längere Beobachten von persönlichen Bildschirmen ohne Erlaubnis ist unzulässig. Es geht nur dich etwas an, was auf dem Bildschirm deines Notebooks, Smartphones oder sonstigen Geräts passiert. Selbstverständlich kannst du trotzdem Lebewesen auf ihre Projekte ansprechen.
Lärm
Ein störender Umgang mit Geräuschen ist unzulässig. Dazu gehören beispielsweise Schreien, das Arbeiten mit Werkzeug in unpassenden Situationen oder die unerwünschte laute Wiedergabe von Musik.
Natürlich machen Menschen durch ihre bloße Anwesenheit Geräusche. Lärm hingegen sind Geräusche dann, wenn sie eine vermeidbare Belastung auslösen. Wir bitten dich, hier rücksichtsvoll auf andere einzugehen.
Dies bedeutet, beispielsweise folgende Verhaltensweisen zu unterlassen:
- Plötzliches Rufen durch den Raum
- Ignorieren der Aufforderung, die Lautstärke zu reduzieren
- Auf den Tisch hämmern
- Anhaltende Störung von Vorträgen, Workshops oder Gruppentreffen
*-splaining und Backseat-Driving
Das ungefragte Erklären oder Kommentieren der Handlungen anderer ist unzulässig. Das Anbieten von konstruktiver Hilfe ist erwünscht, allerdings sollte respektiert werden, wenn die Person diese nicht annehmen will.
Im Chaostreff Dortmund kommen viele verschiedene Lebewesen mit unterschiedlichen Kenntnissen zusammen. Hoffentlich bist du dazu bereit, dein Wissen mit anderen Menschen zu teilen. Bitte stelle immer sicher, dass dein Beitrag erwünscht ist.
Menschen sollen für Unwissen nicht ausgelacht oder schief angeschaut werden. Menschen haben Wissen in unterschiedlichen Bereichen. Ein „Wie, du kennst das nicht?“ hilft niemandem.
Eingriff in den privaten Bereich Anderer
Das Hacken privater Geräte anderer sowie der unerwünschte Zugriff auf private Informationen wird nicht toleriert. Wir handeln nach dem Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ (siehe auch: Die Hackerethik).
Erwünschtes Verhalten
Folgendes Verhalten verstößt nicht gegen den Code of Conduct:
- Hinweise auf diskriminierendes, belästigendes oder übergriffiges Verhalten
- Benennen und Setzen von Grenzen (z.B. „Lass mich in Ruhe“ oder „Ich will das nicht mit dir diskutieren“)
- Handlungen, die in explizitem Einvernehmen aller Beteiligten geschehen. Letzteres meint im Zweifel alle Personen, welche die Handlung miterleben könnten.
Gültigkeitsbereich
Dieser Code of Conduct gilt nicht nur innerhalb der Räume des Chaostreff Dortmund, sondern bei jeder Begegnung von Menschen aus unserer Gemeinschaft. Kommunikationsmittel wie Mailinglisten und Chats sind ebenso gemeint.
Belästigung soll keine Lebewesen treffen, auch nicht außerhalb unseres Hackspaces. Wir haben als gesamte Community eine Verantwortung und sind uns dieser bewusst.
Durchsetzung
Wenn ein Lebewesen auf belästigendes Verhalten hingewiesen wird, ist dieses sofort zu unterlassen.
Bei einer dennoch anhaltenden Belästigung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Jedes Mitglied des Vereins ist berechtigt, Nichtmitgliedern gegenüber ein Hausverbot von maximal 24 Stunden auszusprechen. Der Vorstand ist davon unmittelbar und unter Angabe des Grundes in Kenntnis zu setzen.
Der Vorstand kann weiterhin ein Hausverbot von bis zu 6 Monaten Dauer aussprechen, welches auch auf bestimmte Veranstaltungen begrenzt sein kann. Das betroffene Mitglied ist von solch einer Entscheidung in Textform und begründet zu informieren. Das Hausverbot gilt nicht für die Teilnahme an Mitgliederversammlungen.
Vereinsmitglieder, die in schwerwiegender Weise oder nach Ausnutzung der o.g. Maßnahmen weiterhin anhaltend gegen diesen Code of Conduct verstoßen, können vom Verein ausgeschlossen werden. Das Verfahren dazu regelt die Satzung.
Melden von Verstößen
Jedes Mitglied ist für die Umsetzung des Code of Conduct verantwortlich. Verstöße können bei jedem Mitglied und dem Vorstand angesprochen werden. Mitglieder können sich außerdem an die Mitgliederversammlung wenden. Belästigungen oder Zuwiderhandlungen sind sowohl für den Hackspace als auch dessen Mitglieder und Besucher*innen störend, daher sind wir über jede Meldung dankbar.
Quellen
Dieser CoC basiert auf dem CoC der Leitstelle511, welcher wiederum auf dem Chaosdorf CoC (CC-BY-3.0) beruht.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 11.06.2026